Verbote
- Rauchen in Gebäuden bzw. Hallen ist komplett verboten!
- Offenes Feuer ist in allen Gebäuden und Hallen verboten!
- Der Verzehr von Speisen ist nur in den dafür vorgesehenen Räumen gestattet.
- Genuss von Alkohol bzw. anderer berauschender Mittel:
- Der Konsum von alkoholischen Getränken sowie Drogen und Medikamentenmissbrauch ist verboten.
- Der private Verkauf von Alkohol oder ähnlich berauschenden Mitteln an Mitarbeiter von GLÖCKLER ist verboten.
- Fremdfirmen dürfen Mitarbeiter, die sich in einen Zustand versetzt haben, in dem sie sich oder andere gefährden können, nicht zu Arbeiten heranziehen.