Verbot der Nutzung von Flurförderfahrzeugen und Krananlagen
Arbeitsmittel (z. B. Flurförderzeuge, Krananlagen, Hubarbeitsbühnen …) von GLÖCKLER können von Mitarbeitern der Fremdfirma erst dann zum Einsatz kommen, wenn eine Ein-/Unterweisung durch die Fachabteilung von GLÖCKLER erfolgt ist und ggf. die jeweiligen Befähigungsnachweise der in Frage kommenden Fremdfirmenmitarbeiter dem Ansprechpartner von GLÖCKLER vorgezeigt wurden. Bei Einsatz von eigenen Flurförderzeugen und Hubarbeitsbühnen oder Krananlagen sind die Nachweise mitzuführen und dem GLÖCKLER – Ansprechpartner auf Verlangen vorzulegen.