Umweltschutz
Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten
(z. B. Emulsionen, Öle)
- Der Umgang und die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen sind so auszuführen, dass Boden-, Wasser- und Grundwasserverunreinigungen auszuschließen sind.
- Wassergefährdende Flüssigkeiten dürfen nicht in Gullys, Abflüsse, Toiletten, Waschbecken und an sonstige dafür ungeeignete Stellen geschüttet werden! Bei der Notwendigkeit der Entsorgung wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner.
Verhalten bei Leckagen
Im Falle einer Leckage (z. B. umgekippter oder defekter Behälter, geplatzter Schlauch usw.) sind folgende Schritte sofort auszuführen:
- Erste Notfallmaßnahme: Ausbreitung der Flüssigkeit verhindern, z. B. Ölbindemittel verwenden, Gullys und Abläufe abdichten usw.
- Informieren Sie umgehend Ihren Ansprechpartner!
Lärmschutz
- Es dürfen nur schallgedämmte Werkzeuge und Maschinen zum Einsatz kommen.
- Arbeiten in Abend- und Nachtstunden oder an Wochenenden, dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch den Ansprechpartner von GLÖCKLER ausgeführt werden.