Elektro-Sicherheit
- Arbeiten an elektrischen Anlagen und Schalthandlungen jeder Art dürfen nur nach vorheriger Unterweisung durch die Elektroabteilung und von berechtigten Personengruppen ausgeführt werden. Schaltschränke usw., an denen gearbeitet wird, dürfen, während der Arbeiten nicht unbeaufsichtigt gelassen werden bzw. müssen gegen unbefugtes Benutzen oder Wiedereinschalten gesichert sein.
- Bei Vorliegen besonderer Gefährdungen, z. B. erhöhte elektrische Gefährdung, Brand- oder Explosionsgefahr, dürfen elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur unter Einhaltung zusätzlicher Bestimmungen, wie z. B. ATEX, IEC, EN, VDE, benutzt werden.
Bei Arbeiten im Außenbereich sowie auf Bau- und Montagestellen im Innenbereich oder bei besonderen Umgebungsbedingungen (Nässe, Feuchtigkeit, Staub, mechanische oder chemische Beanspruchung usw.) müssen alle handgeführten Elektrogeräte von ihrer Speisestelle z. B. in Deutschland mit einem Fehlerstromschutzschalter RCD ≤ 30 mA betrieben werden. Vorschriften für die bestimmungsgemäße Verwendung zu beachten.
Arbeiten im Bereich von elektrischen Anlagen z. B. Freileitungen dürfen nur ausgeführt werden, wenn in Abstimmung mit dem zuständigen Ansprechpartner von GLÖCKLER vor Beginn der Arbeiten alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen festgelegt wurden.
Die fünf folgenden Sicherheitsregeln bei der Ausführung elektrischer Arbeiten sind einzuhalten:
- Freischalten
- Gegen Wiedereinschalten sichern
- Spannungsfreiheit feststellen
- Erden und kurzschließen
- Benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken