Abfallentsorgung
Betriebsbeauftragte für Abfall:
Betriebsbeauftragter für Abfall mit der Fachkunde nach § 9 Abs. 1 Nr. AbfBeauftrV
Betriebsbeauftragter für Abfall mit der Fachkunde nach § 9 Abs. 1 Nr. AbfBeauftrV
Der Grundsatz der Abfallentsorgung heißt: Vermeiden – Reduzieren – Verwerten oder Beseitigen.
- Alle anfallenden Verpackungsmaterialien und Materialabfälle sind vom Auftragnehmer nach Beendigung der Arbeit mitzunehmen. Dies gilt für alle Vorgänge und Arbeiten, bei denen Fremdfirmen die notwendigen Betriebsmittel stellen, oder bei denen es sich um Transportverpackungen handelt (z. B. Möbelanlieferung, Farbeimer, Fässer).
- Erfolgt in Ausnahmefällen die Entsorgung von Abfällen überm die am Standort vorhandenen Abfallbehälter, so sind die dort geltenden Regelungen bindend. Die Zuweisung von Abfallbehältern/ Entsorgungswegen erfolgt durch den Ansprechpartner von GLÖCKLER.
Folgende Abfallbehälter stehen zur Sachgerechten Entsorgung bereit:
Bei Fragen zur korrekten Entsorgung wenden Sie sich bitte an einen der oben genannten Abfallbeauftragten.