Handy, Film- und Fotoverbotgraphikpool2022-07-18T16:37:17+02:00
Handy, Film- und Fotoverbot
Auf dem Betriebsgelände besteht ein allgemeines Fotografier und Filmverbot, dies gilt auch für Smartphones, Tablets u.ä. Ausnahmegenehmigungen hierzu werden nur von der Geschäfts- oder Produktionsleitung erteilt.