Verbote

  • Rauchen in Gebäuden bzw. Hallen ist komplett verboten!
  • Offenes Feuer ist in allen Gebäuden und Hallen verboten!
  • Der Verzehr von Speisen ist nur in den dafür vorgesehenen Räumen gestattet.
  • Genuss von Alkohol bzw. anderer berauschender Mittel:
  • Der Konsum von alkoholischen Getränken sowie Drogen und Medikamentenmissbrauch ist verboten.
  • Der private Verkauf von Alkohol oder ähnlich berauschenden Mitteln an Mitarbeiter von GLÖCKLER ist verboten.
  • Fremdfirmen dürfen Mitarbeiter, die sich in einen Zustand versetzt haben, in dem sie sich oder andere gefährden können, nicht zu Arbeiten heranziehen.
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