Allgemeiner-Hinweis

  • Alle Beschäftigten und Beauftragten des Auftragnehmers unterliegen den Betriebs-, Kontroll- und Ordnungsvorschriften von GLÖCKLER. Darunterfallen auch die Bestimmungen über das Betreten und Verlassen des Betriebes während der Arbeitszeit.
  • An Sonn- und Feiertagen ist das Betreten durch Mitarbeiter von Fremdfirmen nur dann zulässig, wenn die erforderlichen Genehmigungen bei den betreffenden Stellen (z. B. Behörden, Fremdfirma und GLÖCKLER) vorliegen. Die Genehmigungen sind dem Ansprechpartner der GLÖCKLER im Vorfeld weiterzuleiten.
  • Personen unter 18 Jahren und Auszubildende sind bei Einsätzen bei GLÖCKLER nicht ohne Aufsicht zu lassen und dürfen nicht mit Arbeiten an gefahrbringenden Stellen betraut werden!
  • Alle Warnzeichen, Durchgangsverbote- und Gebots- bzw. Verbotszeichen im Betrieb sind zu beachten und einzuhalten. Hinweisschilder dürfen nicht entfernt, verdeckt oder verstellt werden.
  • Werkzeuge, Geräte, Materialien usw. dürfen nur auf das Werksgelände eingebracht werden, wenn sie den geltenden Vorschriften entsprechen, in einem einwandfreien technischen Zustand sind und eine bestimmungsgemäße Verwendung nach Bedienungsanleitung gewährleistet wird. Der Auftragnehmer ist für sein Eigentum allein verantwortlich, GLÖCKLER übernimmt keinerlei Verantwortung bei Verlust oder Beschädigung.
  • Bohrungen an der Bodenplatte dürfen nur nach vorheriger Absprache mit Ihrem Ansprechpartner durchgeführt werden, um Beschädigungen an Versorgungsleitungen zu vermeiden!
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