Vorwort
In der vorliegenden Schulung haben wir die sicherheits- und gesundheitsrelevanten Anforderungen für den Einsatz von Fremdfirmen auf unserem Werksgelände festgeschrieben. Diese erhalten Sie über den Ansprechpartner von GLÖCKLER.
Wir wollen durch die Umsetzung der Richtlinien des Arbeits-, Umwelt-, Brand- und Werkschutzes einen Beitrag zur Vermeidung von personellen, materiellen und Umweltschäden leisten. Da dieses Anliegen in unserem gemeinsamen Interesse liegt, zählen wir auf Ihre aktive Mithilfe. Auf gute Zusammenarbeit bei allen Projekten, die Sie auf unserem Werksgelände durchführen!
Sicherheit ist für uns ein wichtiger Unternehmensgrundsatz, daher möchten wir Sie als Fremdfirma für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz mit einbeziehen, damit gegenseitige Gefährdungen bzw. Verletzungspotenziale generell vermieden werden können.
Gemäß ArbSchG §8 und BGV A1 §6 ist jeder Unternehmer dazu verpflichtet, Beschäftigte anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit zu unterweisen. Nur durch strikte Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften und Hinweise wird die Unversehrtheit und Gesundheit jedes Einzelnen gewährleistet. Leichtfertige oder riskante Arbeitsweise soll und darf nicht vorkommen.
Darum bitten wir Sie um Ihre aktive Mitarbeit und Unterstützung. Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Aufenthalt.
Die Geschäftsleitung der CNC-Fertigung GLÖCKLER GmbH & Co.KG